der einreichplan ist ein plan für die baubehörde (Gemeinde, Magistrat). beim baubewilligungsverfahren wird das gegenständliche bauvorhaben behördlich genehmigt oder nicht genehmigt bzw. es werden auflagen erteilt.
was ist bei einem baubewilligungsverfahren zu beachten:
1. es sind die OÖ-baugesetze (bauordnung, bautechnikverordnung, bautechnikgesetz, etc...) verbindlich einzuhalten. achtung baugesetze sind landesgesetze!
2. falls ein rechtskräftiger bebauungsplan besteht sind diese richtlinien vorrangig gültig und auch einzuhalten. wenn änderungen gewünscht werden, vorher mit der baubehörde absprechen und dann um eine bebauungsplanänderung ansuchen (achtung zeitfaktor - dauer ca. 1/2 jahr - 1 jahr)
3. der einreichplan hat ebenfalls gesetzlich geregelt eine gewisse form aufzuweisen. auch der inhalt eines einreichplanes ist gesetzlich verankert.
4. zum einreichplan sind auch noch andere schriftstücke erforderlich (bauanzeige, baubeschreibung und einergieausweis)
5. erst nach der einspruchsfrist eines positiven baubescheides darf mit den baumaßnahmen begonnen werden!
hier können sie einsicht in die einreichunterlagen des projektes hausverstand nehmen:
unser tipp: suchen sie einen kompetenten partner (architekten, baumeister, zimmermeister) für die planung ihres eigenheims auf, um keine unliebsamen überraschungen vor der baubehörde zu erleben.