nach der baubehördlichen baugenehmigung (per bescheid) ist es notwendig genaues planmaterial zu erstellen. nach dem einreichplan welcher üblicherweise im maßstab 1:100 erstellt wird, folgt der polierplan oder ausführungsplan genannt (maßstab 1:50).
dieser plan ist ein stets wachsendes planwerk, welches immer mehr "informationen" erhält. (z.B. statikangaben, installationsangaben, leuchtenaufteilung, möblierung, etc...). der hier gezeigte ausführungsplan ist jener stand vor baubeginn. wenn notwendig sind auch detailpläne bzw. fassadenschnitte (maßstab 1:20, 1:25, 1:10, 1:5, 1:1) vor baubeginn herzustellen.
NUR MIT EIN GUTEN PLANWERK LÄSST SICH EIN HOCHWERTIGES UND BESTÄNDIGES GEBÄUDE REALISIEREN UND LÄSST KEINE "ÜBERRASCHUNGEN" OFFEN!
mein ziel ist es ein vorgegebenes gebäude zu bauen, nicht ein gebäude zu bauen welches sich während der bauzeit ergibt.