Die hinterlüftete Fassade ist ein mehrschichtig aufgebautes System, das
bei korrekter Ausführung eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit
gewährleistet. Unter Funktionstüchtigkeit verstehen wir das Erfüllen
aller bauphysikalisch notwendigen Anforderungen. Im folgenden werden
diese genauer beschrieben.
Winddichtigkeit der Gebäudehülle. Dies ist keine Anforderung an die
hinterlüftete Fassade an sich, da dieser Bauteil selbst gar nicht
winddicht sein kann. Das Gebäude muss vor der Montage der
hinterlüfteten Fassade die erforderliche Winddichtigkeit aufweisen.
Massives Mauerwerk sowie Beton erfüllen diese Forderung.
Durchdringungen (zum Beispiel Fenster, Lüftungsrohre etc.) erfordern
eine Winddichtung vom Einbauteil zum Tragwerk. Besonderes Augenmerk ist
der Winddichtung bei der Skelettbauweise zu schenken, da hier
zusätzlich die Wandfläche abzudichten ist.
Weshalb muss die Gebäudehülle winddicht sein? Durch eine undichte
Gebäudehülle (Windsog, Winddruck) entstehen hohe
Lüftungs-Energieverluste, verbunden mit Zugserscheinungen. Auf der
Windschattenseite eines Gebäudes ist mit Tauwasseranfall zu rechnen.
Die für die Raumlufterneuerung notwendigen Luftwechsel sind durch
geeignete Mittel, wie Fensterlüftung oder mechanische Lüftungen
sicherzustellen.
Wetterschutz. Die Bekleidung der hinterlüfteten Fassade übernimmt den
Schutz vor Verwitterung der tragenden Konstruktion, der Wärmedämmung
und der Unterkonstruktion.
Schlagregen. Der Schlagregenschutz vorgehängter hinterlüfteter Fassaden
ist durch ein hohes Sicherheitsniveau gekennzeichnet. Aufgrund der
physikalischen Vorgänge ist weder ein kapillarer Wassertransport noch
eine direkte Beregnung der wärmedämmenden Schichten möglich. Hinzu
kommt die ständig vorhandene Möglichkeit der Feuchtigkeitsabfuhr durch
den Belüftungsraum. So können befeuchtete Dämmschichten schnell
trocknen, ohne dass der Wärmeschutz beeinträchtigt wird.
Feuchtigkeit. Die hinterlüftete Fassadenbekleidung wirkt als
Schlagregen- und Feuchteschutz. Feuchtigkeitseinwirkung durch Diffusion
tritt in der hinterlüfteten Fassade nicht auf. Bei Winddichtigkeit des
Tragwerkes ist die Diffusionsstromdichte zu gering, um eine
Unterschreitung der Taupunkttemperatur zu verursachen.
Wärmehaushalt. Um den Wärmehaushalt einer hinterlüfteten Fassade zu
verstehen, sind zuerst die verschiedenen Wärmeströme sowie der
Luftaustausch zwischen Hinterlüftungsraum und Außenluft gesondert zu
betrachten.
Wärmeschutz. Der im Winter von innen nach außen fließende Wärmestrom
wird mit dem Wärmedurchgangskoeffizient (k-Wert) bezeichnet. Je kleiner
dieser Wert, desto kleiner ist die nach außen abfließende Wärmemenge.
Der k-Wert wird durch die Wärmeleitfähigkeit der Wärmedämmung und
Dämmstoffdicke bestimmt. Die gemäß gesetzlicher Wärmeschutzverordnung
geforderte hochwertige Wärmedämmung ist ein Beitrag zum Umweltschutz
und zahlt sich über niedrigere Heizkosten in kurzer Zeit aus.
Sommerlicher Wärmeschutz. Vom sommerlichen Wärmeschutz wird
Behaglichkeit verlangt: Der von außen noch innen fließende Wärmestrom
soll möglichst klein gehalten werden. Dazu dient erneut eine gute
Wärmedämmung. Der Vorteil der vorgehängten, hinterlüfteten Fassade ist,
dass ein großer Teil der auf die Bekleidung einstrahlenden Wärmemenge
durch den konvektiven Luftaustausch abgeleitet wird.
Wärmebrücken. Wärmebrücken sind Stellen der Gebäudehülle, an denen ein
erhöhter Wärmefluss stattfindet. Neben allgemein bekannten,
konstruktionsbedingten Wärmebrücken eines Gebäudes, z.B. auskragenden
Balkonplatten, ist bei einer hinterlüfteten Fassade die Montage der
Unterkonstruktion zu beachten. Eine große Abschwächung dieser
Wärmebrücken wird durch eine dämmende Unterlage zwischen Verankerung
und Tragwerk (Thermostop) erreicht. Eine fachgerechte Verlegung und
Montage der Dämmschicht vermindert die Entstehung von Wärmebrücken.
Schallschutz. Für den Schallschutznachweis einer Fassadenkonstruktion
muss der gesamte Wandaufbau sowie sämtliche Bauteile (Fenster etc.)
definiert sein. Eine Geräuschentwicklung der Bekleidung selbst ist mit
einer statisch korrekten Befestigung ausgeschlossen.
Brandschutz. Metallfassaden mit metallischer Unterkonstruktion und
entsprechenden Befestigungsmitteln erfüllen höchste Anforderungen an
die Nichtbrennbarkeit.
Hinterlüftung. Der freie Lüftungsquerschnitt zwischen der
Fassadenbekleidung und der dahinterliegenden Schicht muss mindestens 20
Millimeter betragen. Bautoleranzen und Schiefstellung des Gebäudes sind
zu berücksichtigen. Dieser Hinterlüftungsraum darf z.B. durch die
Unterkonstruktion oder Wandunebenheiten örtlich bis auf 5 Millimeter
reduziert werden.
Hinterlüftungsraum. Der minimale freie Querschnitt des Hinterlüftungsraumes ist abhängig von der Gebäudehöhe.
Be- und Entlüftungsöffnungen. Der Hinterlüftungsraum benötigt Be- und
Entlüftungsöffnungen. Diese Öffnungen sind konstruktiv so auszubilden,
dass ihre Funktionstüchtigkeit über die gesamte Lebensdauer des
Gebäudes gewährleistet ist. Sie dürfen nicht durch Verschmutzung oder
andere äußere Einflüsse beeinträchtigt werden. Die Öffnungen sind am
tiefsten und höchsten Punkt der Fassadenbekleidung angeordnet. Bei
höheren, mehrgeschossigen Bauten sollten weitere Be- und
Entlüftungsöffnungen (z.B. geschossweise) vorgesehen werden.